Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der G-BA ist das höchste Entscheidungsgremium der Gesundheitsselbstverwaltung in Deutschland. Er legt die Ansprüche der Versicherten gegenüber ihren Krankenkassen fest und ist verantwortlich für die Qualitätssicherung der ambulanten und stationären Versorgung. Die Richtlinien des G-BA regeln damit für alle Versicherten, Krankenkassen und ärztliche sowie zahnärztliche Leistungserbringer das gesamte Leistungsgeschehen der gesetzlichen Krankenversicherung verbindlich. Damit kommt den Richtlinien des G-BA neben dem EBM und dem BEMA eine zentrale Bedeutung für die Ausgestaltung Frage zu, welche Leistungen vertrags(zahn)ärztlich erbracht werden dürfen.

Der G-BA wird gebildet aus den Spitzenorganisationen der ärztlichen Leistungsbringer, dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sowie drei Unparteiischen Mitgliedern. Patientenvertreter wirken mit Antrags- und Rederecht im G-BA mit.

Alle Richtlinien des G-BA und eine Darstellung seiner Aufgaben finden Sie unter www.g-ba.de